Richtig sammeln

Richtiges Sammeln von Pilzen

Regeln für Einsteiger:

Welche Pilze sind denn da im Korb? (Bild: Th. Zick)
  • Sammeln Sie nur Pilze, die Sie 100 % sicher als Speisepilz erkennen.
  • Verwenden Sie luftige, feste Behälter (z.B. Korb) und keine Plastiktüten.
  • Bekannte Speisepilze am besten abschneiden.
  • Unbekannte Pilze zum Bestimmen vorsichtig mit dem Stiel herausnehmen und immer extra transportieren.
  • Niemals zu alte und verdorbene Pilze mitnehmen – auch sie können Pilzvergiftungen verursachen.
  • Pilze niemals roh essen! Einige Speisepilze sind roh heftig giftig!
  • Schnecken- und Tierfraß ist kein Hinweis auf Ungiftigkeit!
  • Pilze am gleichen Tag verzehren – sie verderben schnell!
  • Pilze ausreichend garen, viele sind roh giftig!
  • Nie zu viele Pilze essen – sie sind schwer verdaulich!
  • Putzreste aufheben – für den Fall der Fälle.
  • Sammeln Sie als Anfänger zum Essen nur Röhrenpilze ohne roten Schwamm! Zwar gibt es auch hier Magen-Darm-Gifte, aber Röhrenpilze sind nicht tödlich (schwere Verläufe sind aber möglich!). Unter den Lamellenpilzen gibt es einige tödliche Arten!
  • Im Zweifel einen Pilz auf keinen Fall essen. Auch der Blick in ein (evtl. zu altes) Pilzbuch kann täuschen.
  • Falls Sie sich dennoch für einen Pilz näher interessieren oder auf Nummer sicher gehen wollen, bitten Sie einen geprüften Pilzsachverständigen oder Pilzberater um Rat.
  • Vertrauen Sie nicht zu sehr auf die Fachkenntnis ungeprüfter „Schwammerljäger“, denn es könnte tödlich enden!

Schwammerlsucher können Pilzkörbe zur Pilzkorbkontrolle bei der Pilzberatung vorlegen. Beachten Sie bitte, dass unbekannte Pilze nicht abgeschnitten werden sollten, sondern vorsichtig mit der kompletten Stielbasis aus der Erde genommen werden sollten und immer separat zu transportieren sind. Für einige Arten gibt es strenge Sammelbeschränkungen. Bei nicht sicher bestimmten Arten sollten daher nur einzelne Exemplare mitgenommen und der Pilzberatung vorgelegt werden.
Eine Liste aller bayerischen Pilzberatungsstellen der BMG finden Sie hier.


Geschützte Pilze

Bitte beachten Sie auch, dass viele unserer heimischen Speisepilzarten streng geschützt sind – bei manchen gilt ein absolutes Sammelverbot, andere (wie z.B. die Steinpilzarten) unterliegen einer Sammelbeschränkung. Näheres hierzu findet man in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV):

  • Schaf-Porling, Semmel-Porling (Albatrellus spp.)
  • Kaiserling (Amanita caesarea)
  • Weisser Bronze-Röhrling (Boletus aereus)
  • Gelber Bronze-Röhrling (Boletus appendiculatus)
  • Steinpilz (Boletus edulis)
  • Silberröhrling (Boletus fechtneri)
  • Echter Königs-Röhrling (Boletus regius)
  • Blauender Königs-Röhrling (Boletus speciosus)
  • Pfifferlinge (Cantharellus spp.)
  • Schweinsohr (Gomphus clavatus)
  • Erlen-Grübling (Gyrodon lividus)
  • Saftlinge (Hygrocybe spp.)
  • März-Schneckling (Hygrophorus marzuolus)
  • Brätling (Lactarius volemus)
  • Birkenpilz, Rotkappe, Hainbuchenröhrling usw. (Leccinum spp.)
  • Speisemorchel, Spitzmorchel usw. (Morchella spp.)
  • Grünling, ein giftiger Pilz (Tricholoma flavovirens)
  • Trüffel (Tuber spp.)

Nur für die fett gedruckten, unterstrichenen Arten ist das Sammeln “zum Eigenbedarf” in geringen Mengen gestattet.
Als Richtlinie soll hier maximal 1-2 kg pro Tag und Person gelten.


Gedanken zur Pilzsuche

Wir schreiben das Jahr 1986 – Ende April. Meldungen in den Medien künden Unheilvolles. Noch ahnt niemand, was da auf Millionen Menschen in Europa zukommt. Tage später die Gewissheit: so ziemlich alles, was in freier Natur wächst und lebt, ist in weiten Teilen hoch radioaktiv verstrahlt. Panik allerorten. Monatelang kursieren die wildesten Zahlen und Aussagen durch Gazetten, Radio und über Bildschirme. Das Pilzesammeln kommt von einem Tag auf den anderen zum Erliegen.
Nur langsam wagten sich im Laufe der Jahre die Pilzliebhaber wieder in die Wälder und Wiesen.

Jetzt, im Jahre 2015, gibt es immer noch Meldungen über belastete Pilze. Nur, es scheint der Mensch, im Speziellen die Spezies „Schwammerlsucher“, hat den Schock von damals überwunden. Ein Übriges schaffen Zahlen für den verträglichen Wildpilzverzehr, die durch mehr oder weniger autorisierte Organe publiziert werden. Sie wiegen die „Mykophagen“ in eine gewisse Sicherheit.
Längst ist die Pilzpirsch wieder zu einer willkommenen Freizeitaktivität geworden. Gerade für die „Nach-Tschernobyl-Generation“ ist die Pilzsuche eine hervorragende Möglichkeit, um sich in unserer belebten Natur zu bewegen. Wenn Kinder dabei sind – noch besser. Wenn das Ganze dabei unter Anleitung von Fachleuten und/oder einschlägigen Vereinen geschieht, wird der „Pilzler“ auch noch über das Wachsen, Werden und Vergehen in Wald und Flur in Staunen versetzt. Lerneffekt pur!

Heutzutage sind Wildpilze nicht mehr das „Fleisch des Waldes“, das zur Deckung des Eiweißbedarfs in der „schwierigen Zeit“ beigetragen hat. Das Zuchtpilzangebot bietet in mannigfacher Art und in großer Menge vielen eine ausgewogene „nichttierische“ Proteinversorgung. Die wildwachsenden Pilze dagegen sind zu begehrten kulinarischen Köstlichkeiten hochgestiegen, die in vielfältiger Form den Weg auf die Teller finden. Vielerorts erreichen importierte Edelwildpilze gehörige Preise. Manch einer erliegt daher der Verlockung, seine hochwertige, heimische Streifzugbeute zu versilbern. Der Ruf mancher Gastronomen verhallt nicht ungehört. Solange sich da ältere Mitbürger mit schmaler Rente ein paar Euros dazuverdienen, könnten die Vorgaben diverser Verordnungen und Gesetze wohlwollend gesehen werden.

Dem Pilzfreund, der in stiller Art und Weise seinem faszinierenden Hobby nachgeht, stört dies auch wenig. Dieser wird sich weitestgehend an die Vorgaben, die zugegebener Maßen nur vage gesetzlich definiert sind, halten. Dem Pilzfreund sei hier ans Herz gelegt, zur „Schwammerzeit“ die von den zuständigen Ämtern empfohlenen Grenzen nicht zu überschreiten. Die Höchstmenge liegt hier bei 2kg/Pers./Tag. Diese wird aber von den Bundesländern unterschiedlich festgelegt. Landratsämter veröffentlichen diese Hinweise immer rechtzeitig zur Saison. Die mykologischen Verbände informieren hierüber ebenso.

Seit Neuestem aber wird einer neuen Art der Pilzsuche Raum geschaffen. Pilzinteressierte werden auf Websites geworben, an geführter, zu bezahlender Pilzsuche teilzunehmen. Dazu werden diese dann in Gruppen in einträglichen Wäldern abgesetzt, um dort zu sammeln bis sich am Abend in den Unterkünften die Trockner unter der Last der Pilze biegen. Das Ganze wird dann als Veranstaltung zur „Pilzkunde“ verbrämt und um Hinweise auf Naturschutzbestimmungen ergänzt. Damit wird einer eventuellen Konfrontation mit Gesetzen aus dem Weg gegangen. Die Veranstalter solcher „Events“ besitzen natürlich alle Legitimationen, die bekannte Pilzgesellschaften, allerdings für andere Zusammenhänge, ausstellen.

Eine zweite, äußerst unschöne Art der Pilzsuche ist die durch organisierte Suchtrupps, die rein kommerziell agieren. Die Meldungen darüber häufen sich. In Bayern wurden bis dato keine Genehmigungen zur kommerziellen Pilzsuche ausgestellt. Folglich sind diese Unternehmungen als Ordnungswidrigkeiten, evtl. sogar als Straftaten, zu bewerten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken werden Aufsammlungen genehmigt.

Liebe Pilzfreunde!
Pilze sammeln
für ein kulinarisches Highlight,
in Maßen zum Vorrat,
mit euren Kindern,
um „draußen“ zu sein,
als Hobby,
alles ok,
als Mittel zu Zwecken von Geschäften
NEIN!
Unser „Blauer Planet“ lebt von und überlebt nur mit diesen fundamentalen Alleskönnern!

Heinrich Holzer – Rabenstein, im Februar 2015

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