Vereinsgründung

Die Bayerische Mykologische Gesellschaft e.V. wurde am 27. September 2008 während der 2. Bayerischen Mykologischen Tagung in Pegnitz gegründet. Die Organisation versteht sich als autarker Landesverband, der die bayerischen Pilzfreunde, Hobby- und Berufsmykologen sowie Vereine und Arbeitsgemeinschaften unter einem Dach vereint und miteinander vernetzt. Sitz der gemeinnützigen Gesellschaft ist München. Maßgeblicher Beweggrund waren und sind bis heute potenzielle Fördermittel auf Landesebene. Jene Gelder stehen nahezu ausschließlich eingetragenen Vereinen als juristische Personen zur Verfügung.

Der Wahlausschuss 2008 (von links):
Till R. Lohmeyer, Helmut Zitzmann und Werner Franken

Der erste gewählte Vorstand nach der Gründungsversammlung 2008 mit dem 1. Bürgermeister der Stadt Pegnitz Manfred Thümmler (rechts im Bild).

Zur Gründungsversammlung im Alten Rathaus der Stadt Pegnitz waren rund 40 Teilnehmer erschienen. Als Schirmherr war der 1. Bürgermeister, Manfred Thümmler, anwesend. Zunächst wurde die Satzung verabschiedet. Den Wahlausschuss leitete Till R. Lohmeyer, er wurde durch den Wahlbeisitzer Werner Franken unterstützt, Helmut Zitzmann protokollierte die Wahl. Zum Vorstand wurden als Präsident Dr. Christoph Hahn (Tutzing), als Vizepräsidenten Josef Christan (München) und Thomas Kassel (München) sowie als Schatzmeister Rainer Reichel (Pegnitz) berufen. Das Präsidium bestand damals aus den Mitgliedern des Vorstands, dem Schriftführer Hans Halbwachs (Amorbach), dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit Andreas Kunze (Augsburg), dem Beauftragten für die Kartierung der Pilze Bayerns Peter Karasch (Gauting) sowie dem Beauftragten für Naturschutzfragen und Jugendarbeit Heinrich Holzer (München).

Vereinsziele

Basierend auf der Vereinssatzung und den Eingaben ihrer Mitglieder nimmt die Bayerische Mykologische Gesellschaft ein breites Aufgabenspektrum wahr.

Einige unserer Tätigkeiten:

  • Verbesserung des Informationsaustauschs
  • Weiterbildung von Pilzsachverständigen in Bayern
  • Erforschung der heimischen Pilze und ihrer Ökologie
  • Beratung von Behörden und Naturschutzorganisationen
  • Kartierung und Arbeit an einer bayerischen Funga
  • Schutz der Pilze und ihrer Biotope
  • Erschließung von Fördermitteln für Projekte
  • Wissensvermittlung an Jugendliche
  • Veranstaltung von Fachtagungen u.v.m.

Satzung und Ordnungen

Die BMG besitzt neben einer Satzung mehrere Geschäftsordnungen, die Regelungen für spezielle Bereiche enthalten.

Die Geschäftsordnungen betreffen die Bereiche Beitrag, Mitgliederversammlung, Wahlordnung, Beirat, erweiterter Vorstand.

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen liegen für Pilzberatung und Pilzsachverständige bereit