REGELN FÜR EINSTEIGER:

  • Sammeln Sie nur Pilze, die Sie 100% sicher als Speisepilz erkennen
  • Verwenden Sie luftige, feste Behälter (z.B. Korb) und keine Plastiktüten
  • Bekannte Speisepilze am besten abschneiden
  • Unbekannte Pilze zum Bestimmen vorsichtig mit der Stiel herausnehmen und immer extra transportieren
  • Niemals zu alte und verdorbene Pilze mitnehmen – auch sie können Pilzvergiftungen verursachen
  • Pilze niemals roh essen! Einige Speisepilze sind roh heftig giftig!
  • Schnecken- und Tierfraß ist kein Hinweis auf Ungiftigkeit!
  • Pilze am gleichen Tag verzehren – sie verderben schnell
  • Pilze ausreichend garen, viele sind roh giftig
  • Nie zu viele Pilze essen – sie sind schwer verdaulich
  • Putzreste aufheben – für den Fall der Fälle
  • Sammeln Sie als Anfänger zum Essen nur Röhrenpilze ohne roten Schwamm! Zwar gibt es auch hier Magen-Darm-Gifte, aber Röhrenpilze sind nicht tödlich. Unter den Lamellenpilzen gibt es einige tödliche Arten!
  • Im Zweifel einen Pilz auf keinen Fall essen. Auch der Blick in ein (evtl. zu altes) Pilzbuch kann täuschen.
  • Falls Sie sich dennoch für einen Pilz näher interessieren oder auf Nummer sicher gehen wollen, bitten Sie einen geprüften Pilzsachverständigen oder Pilzberater um Rat.
  • Vertrauen Sie nicht zu sehr auf die Fachkenntnis ungeprüfter „Schwammerljäger“, es könnte tödlich sein!

Schwammerlsucher können Pilzkörbe zur Pilzkorbkontrolle bei der Pilzberatung vorlegen. Beachten Sie bitte, dass unbekannte Pilze nicht abgeschnitten werden sollten, sondern vorsichtig mit der kompletten Stielbasis aus der Erde genommen werden sollten und immer separat zu transportieren sind. Generell stehen alle Pilze unter Naturschutz. Für einige Arten gibt es strenge Sammelbeschränkungen. Bei nicht sicher bestimmten Arten sollten daher nur einzelne Exemplare mitgenommen und der Pilzberatung vorgelegt werden.
Eine Liste aller bayerischen Pilzberatungsstellen der BMG finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch, dass viele unserer heimischen Speisepilzarten streng geschützt sind – bei manchen gilt ein absolutes Sammelverbot, andere (wie z.B. die Steinpilzarten) unterliegen einer Sammelbeschränkung. Näheres hierzu findet man in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).
Laut Pressemitteilung der BMG stehen folgende heimischen Arten unter besonders strengem Schutz:

  • Schaf-Porling, Semmel-Porling (Albatrellus spp.)
  • Kaiserling (Amanita caesarea)
  • Weisser Bronze-Röhrling (Boletus aereus)
  • Gelber Bronze-Röhrling (Boletus appendiculatus)
  • Steinpilz (Boletus edulis)
  • Silberröhrling (Boletus fechtneri)
  • Echter Königs-Röhrling (Boletus regius)
  • Blauender Königs-Röhrling (Boletus speciosus)
  • Pfifferlinge (Cantharellus spp.)
  • Schweinsohr (Gomphus clavatus)
  • Erlen-Grübling (Gyrodon lividus)
  • Saftlinge (Hygrocybe spp.)
  • März-Schneckling (Hygrophorus marzuolus)
  • Brätling (Lactarius volemus)
  • Birkenpilz, Rotkappe, Hainbuchenröhrling usw. (Leccinum spp.)
  • Speisemorchel, Spitzmorchel usw. (Morchella spp.)
  • Grünling, ein giftiger Pilz (Tricholoma flavovirens)
  • Trüffel (Tuber spp.)

Nur für die fett gedruckten, unterstrichenen Arten ist das Sammeln “zum Eigenbedarf” in geringen Mengen gestattet. Eine Richtlinie sollten hier max. 1 kg pro Tag und Person sein.